In der Kernregion des jeweiligen Wertschöpfungssystems sind die Gesundheits- und Sicherheitsstandards durch einen verbindlichen und einheitlichen Rechtsrahmen abzusichern. In vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsschritten, die in externe Regionen verlagert sind, kann es jedoch zu erheblichen Unterschieden in den Gesundheits- und Sicherheitsstandards kommen. Mangelhafte Gesundheits- und Sicherheitsstandards stellen ein hohes Risko für die betroffenen Personen dar und sollten zwingend in die Einschätzung der sozialen Nachhaltigkeit von Wertschöpfungssträngen einfließen.
Folgende Informationen sind hierbei besonders relevant:
- Gesundheits- und Sicherheitsstandards in externen Regionen: Gibt es vor- und nachgelagerte Bereiche des Wertschöpfungssystems, in denen das Niveau der Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Kernregion nicht garantiert werden kann? Welche Unterschiede gibt es hierbei zwischen den verschiedenen Wertschöpfungssträngen?
